Pressemitteilung upm

Untreue – juristisch betrachtet

Bundesrichter Prof. Dr. Thomas Fischer referiert beim Kriminalwissenschaftlichen Kolloquium der Universität

Münster (upm), 16. Januar 2012

"Wer die ihm durch Gesetz, behördlichen Auftrag oder Rechtsgeschäft eingeräumte Befugnis, über fremdes Vermögen zu verfügen oder einen anderen zu verpflichten, missbraucht (...), wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft." Dies ist ein Teil des "Untreue"-Paragrafen (§ 266 Strafgesetzbuch), welcher im Mittelpunkt eines Gastvortrags beim Kriminalwissenschaftlichen Kolloquium am Mittwoch, 18. Januar, steht.

Referent der Veranstaltung des Instituts für Kriminalwissenschaften der Universität Münster ist Richter Prof. Dr. Thomas Fischer vom Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Sein Vortrag mit dem Titel "Aktuelle Entwicklungstendenzen der höchstrichterlichen Rechtsprechung zum Tatbestand der Untreue" beginnt um 18 Uhr im Hörsaal H2 des Hörsaalgebäudes, Hindenburgplatz 10-12. Die anschließende Diskussion moderiert Strafrechtler Prof. Dr. Mark Deiters vom Institut für Kriminalwissenschaften.

Institut für Kriminalwissenschaften der Universität Münster Bundesgerichtshof