Münster (upm), 20. Januar 2012
Einige Landesbanken ließen sich in den vergangenen Jahren auf sehr riskante Geschäftsfelder ein, so genannte Kreditersatzgeschäfte: Bei dieser Anlageform werden Gelder auf den weltweiten Finanzmärkten möglichst hoch verzinst anlegt – unter großem Risiko. Sollten Vorstände für die Verluste haftbar gemacht werden? Mit dieser Frage setzt sich Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Lutz Batereau in seiner Antrittsvorlesung am Dienstag, 24. Januar, auseinander. Die Veranstaltung beginnt um 18 Uhr im Raum J1, Universitätsstraße 14-16.