Pressemitteilung upm

Was darf der Chef und was nicht?

Prof. Dr. Jacob Joussen aus Bochum referiert über die Erweiterung des Beschäftigtendatenschutzes am 30. Januar

Münster (upm), 25. Januar 2012

Prof. Dr. Jacob Joussen von der Ruhr-Universität Bochum hält am Montag einen Gastvortrag an der Universität Münster.
Prof. Dr. Jacob Joussen von der Ruhr-Universität Bochum hält am Montag einen Gastvortrag an der Universität Münster. Foto: privat

Datenschutz für Beschäftigte wird seit den Überwachungen von Mitarbeitern des Konzerns "Lidl" in 2008 immer wichtiger. Die kurz vor der Verabschiedung stehende Erweiterung des Beschäftigtendatenschutzgesetzes der Bundesregierung wird von Gewerkschaftern, Arbeitsrechtlern und Datenschützern massiv kritisiert. Was bedeutet dieser neue Gesetzesentwurf für jeden Einzelnen, die Belegschaft und vor Gericht?

Der Jurist Prof. Dr. Jacob Joussen von der Ruhr-Universität Bochum referiert im Rahmen der Veranstaltungsreihe "Praxisforum Arbeitsrecht" des Instituts für Arbeits-, Sozial- und Wirtschaftsrecht der Universität Münster am Montag, 30. Januar, über "Neues zum Beschäftigtendatenschutz? Individual-, kollektiv- und prozessrechtliche Aspekte". Die Veranstaltung findet um 18 Uhr im Hörsaal J1, Universitätsstraße 14-16, statt. Alle Interessierten sind herzlich eingeladen. Das Praxisforum Arbeitsrecht soll dem Meinungsaustausch zwischen Wissenschaft und Praxis dienen.

Sollte die Erweiterung des Gesetzes in Kraft treten, könnte der Arbeitgeber zukünftig unter bestimmten Voraussetzungen die Inhalte von E-Mails auswerten, Videoüberwachungsmaßnahmen am Arbeitsplatz zur Qualitätssicherung installieren und vor allem großflächige, verdachtsunabhängige Datenabgleiche, sogenannte Screenings, von allen Beschäftigten vornehmen.

Lehrstuhl Prof. Dr. Joussen, Uni Bochum