Pressemitteilung upm

Softwareschutz zwischen Urheberrecht und Patentierung

Infoveranstaltung mit Rechtsanwalt Martin Hecheltjen und Ingenieur Dr. Rolf Klingelberger am 22. Juni

Münster (upm), 20. Juni 2012

In der Diskussion um Software-Patente reichen die Auffassungen von "Software ist nicht patentierbar" bis zu "Es lohnt sich nicht, Software zu patentieren, da sie ohnehin urheberrechtlich geschützt ist". Am Freitag, 22. Juni, lädt die Arbeitsstelle Forschungstransfer der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster (WWU) alle Interessierten zu einer Informationsveranstaltung zu diesem Thema ein. Rechtsanwalt Martin Hecheltjen vom Institut für Informations- Telekommunikations- und Medienrecht der WWU und Physikingenieur Dr. Rolf Klingelberger von der PROvendis GmbH referieren über den Schutz von Patenten, die Lizenzierung von Software und zur Beurteilung fremder Schutzrechte mit ihren Erfahrungen aus der Praxis. Die Veranstaltung findet von 14.30 bis 18 Uhr im Hörsaal 4, Schlossplatz 46 (vormals Hindenburgplatz 10-12) statt. Anmeldung bitte bei Dr. Katharina Krüger (Telefon 0251 83-32941, E-Mail: krueger.AFO@uni-muenster.de).

Arbeitsstelle Forschungstransfer der Uni Münster