Pressemitteilung upm

Unübersichtliche Vielfalt im Strafrecht?

Kriminalwissenschaftliches Kolloquium zu Risiken und Perspektiven des Strafrechts / Referent von der Kölner Uni

Münster (upm), 24. Januar 2013

Das Strafrecht ist eigentlich ein relativ statisches Gebilde, aber mittlerweile bewegt es sich doch: Europäisches Recht und Völkerrecht hinterlassen ihre Spuren, neue Tatbestände wie Stalking, heimliches Fotografieren und Zwangsehe werden eingeführt. Und das Wirtschafts- und Korruptionsstrafrecht erfasst heute Vorgänge, die man vor Kurzem noch für zulässig hielt. Mit diesem Thema beschäftigt sich Prof. Dr. Thomas Weigend im Rahmen des Kriminalwissenschaftlichen Kolloquiums der Universität Münster am Mittwoch, 30. Januar. "Wohin treibt das Strafrecht?", fragt er und spricht in dem Vortrag um 18 Uhr im Hörsaal S1 des Schlosses, Schlossplatz 2, über Risiken und Zukunftsperspektiven des Strafrechts in Deutschland. Interessierte sind willkommen.

Thomas Weigend vom Institut für ausländisches und internationales Strafrecht der Universität Köln wird auch Entwicklungen und Erfahrungen aus dem internationalen Bereich in seien Ausführungen einbeziehen. Fragen dazu sind etwa: Gibt es erkennbare Entwicklungslinien in dieser unübersichtlichen Vielfalt des Strafrechts? Welche Rolle wird in der Zukunft die in aller Welt berühmte deutsche Strafrechtsdogmatik noch spielen? Das Kriminalwissenschaftliche Kolloquium der Rechtswissenschaftlichen Fakultät wird von den Professoren des Instituts für Kriminalwissenschaften seit fast 20 Jahren in jedem Semester veranstaltet. Ziel der Veranstaltungsreihe ist es, aktuelle, brisante und interessante Themen außerhalb der Alltagsroutine mit Studierenden, dem wissenschaftlichen Nachwuchs, mit Juristen aus der Praxis sowie mit Bürgerinnen und Bürgern zu diskutieren.

Institut für Kriminalwissenschaften der Universität Münster Prof. Dr. Thomas Weigend