Pressemitteilung upm

Staatsrechtler aus Münster wirken an Reform der NRW-Verfassung mit

Prof. Dr. em. Bodo Pieroth und Prof. Dr. Hinnerk Wißmann berufen

Münster (upm), 18. November 2013

Prof. Dr. Hinnerk Wißmann und Prof. Dr. Bodo Pieroth (von oben)
Prof. Dr. Hinnerk Wißmann und Prof. Dr. Bodo Pieroth (von oben) Foto: WWU

Zwei Professoren der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster (WWU) wirken an der Reform der nordrhein-westfälischen Landesverfassung mit. Die Präsidentin des nordrhein-westfälischen Landtags, Carina Gödecke, hat  Prof. Dr. em. Bodo Pieroth und Prof. Dr. Hinnerk Wißmann als sachverständige Mitglieder in die Kommission zur Reform der Landesverfassung berufen.

Die so genannte "Verfassungskommission" hat den Auftrag, die Vorschriften zu den "Organen und Aufgaben des Landes" zu überprüfen und Vorschläge für eine moderne, zukunftsfähige Verfassung zu formulieren. Dabei stehen unter anderem Fragen des Wahlalters, der Abgeordneten- und Oppositionsrechte, die Regelungen zu Volksinitiativen und Volksentscheiden, Rechtschutz- und Partizipationsmöglichkeiten der Bürger sowie die "Schuldenbremse" auf dem Prüfstand.

Die Kommission besteht aus Mitgliedern des Landtags sowie aus fünf Sachverständigen, die eine beratende Stimme haben. Die Rechtswissenschaftliche Fakultät der WWU ist hier nun mit zwei Staatsrechtlern vertreten. Bodo Pieroth war bis zum Sommersemester 2013 Leiter des Instituts für Öffentliches Recht und Politik. Hinnerk Wißmann ist seit Sommersemester 2013 Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, insbesondere Verwaltungswissenschaften, Kultur- und Religionsverfassungsrecht. Beide Hochschullehrer beschäftigen sich seit langem mit Fragen der Staatsorganisation in ihren politischen, ökonomischen und geschichtlichen Bezügen.

Die Kommission, die auf Beschluss des Landtages eingesetzt worden ist, nimmt am Dienstag, 19. November, ihre Arbeit auf.

Rechtswissenschaftliche Fakultät der WWU Münster