Pressemitteilung upm

Verbotsverfahren ohne Einfluss auf NPD-Wählergunst

Aktuelle Studie: Partei profitierte 2003 nicht von medialer Aufmerksamkeit

Münster (upm), 06. Dezember 2013

Das aktuelle Verbotsverfahren gegen die "Nationaldemokratische Partei Deutschlands" (NPD) wird der Partei in der Wählergunst vermutlich weder schaden noch nutzen. Studierende der Universität Münster haben jetzt eine aktuelle Studie zum Verbotsverfahren aus dem Jahr 2003 gegen die NPD vorgelegt: Demnach nahm die NPD damals weder Schaden durch die mediale Berichterstattung noch profitierte sie davon. Obwohl die politische und gesellschaftliche Diskussion seinerzeit zwangsläufig eine große Medienpräsenz der NPD zur Folge hatte, wiesen die Wissenschaftler nach, dass die erhöhte Aufmerksamkeit nicht wie befürchtet zu einer messbaren Mobilisierung rechtsextremer Wähler für die entsprechenden Parteien führte.

Zum Hintergrund: Vor vier Tagen reichten die Bundesländer beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe einen neuen Verbotsantrag gegen die rechtsextreme NPD ein. Das erste Verbotsverfahren, das der Bundestag, die Bundesregierung und der Bundesrat im Jahr 2003 initiiert hatten, scheiterte, da unter den Funktionsträgern der NPD mehrere V-Leute des Verfassungsschutzes waren.

Die aktuelle Studie ergibt, dass die Bevölkerung 2003 als Folge des Verbotsverfahrens eher eine leichte Präferenz für linksorientierte Parteien zeigte sowie eine Sensibilisierung für das Problem des Rechtsextremismus aufwies. In Wochen starker Berichterstattung über Rechtsextremismus und das NPD-Verbotsverfahren stieg der Anteil derjenigen leicht an, die SPD, Bündnis 90/Die Grünen oder PDS als Wahlabsicht angaben. Die Wahlabsicht für FDP und CDU/CSU nahm hingegen leicht ab.

Weitere Teilergebnisse zeigen, dass es eine Verbindung zwischen einer ausführlichen Berichterstattung und der Einschätzung der Bevölkerung von Rechtsextremismus als wichtiges Problem gibt. Die Daten ergeben, dass die steigende Problemeinschätzung die mediale Berichterstattung bestimmt und nicht umgekehrt. Insofern reagieren die Medien auf Ereignisse und Debatten, die schon im Vorfeld des Verbotsverfahrens für einen Anstieg der Problemeinschätzung gesorgt haben.

Im Rahmen des Forschungsprojekts "Issues of the Millennium" von Prof. Dr. Volker Gehrau an der Universität Münster haben Studierende die Medienberichterstattung zum NDP-Verbotsverfahren im Zeitraum von Mai 2000 bis Mai 2003 analysiert. Ziel der Untersuchung war es, zu überprüfen, ob das damalige Verbotsverfahren der NPD nutzte oder schadete. Die Studie untersucht unter anderem, wie und ob eine erhöhte mediale Berichterstattung die Menschen in ihrer Einschätzung zum Rechtsextremismus und der NPD beeinflusst.

Das von der Deutschen Forschungsgemeinschaft geförderte Projekt untersucht in seiner Gesamtheit, welche Einflüsse die Medienberichterstattung auf die Problemwahrnehmung der Bevölkerung hat. Dazu wurde erhoben, welche Fragen und Probleme die deutsche Bevölkerung in den Jahren 1994 bis 2006 bewegten und über welche Themen die Medien in dieser Zeit am meisten berichteten. Als Datengrundlage diente den münsterschen Wissenschaftlern Befragungsmaterial des Forsa-Instituts, welches im Untersuchungszeitraum werktäglich 500 Personen telefonisch zu den drei interessantesten Medienthemen der letzten Tage und den größten Problemen in Deutschland befragt hatte.

 

"Issues of the Millennium"