Pressemitteilung upm

Kindeswohl und Römisches Recht

Zwei Antrittsvorlesungen aus unterschiedlichen Rechtsbereichen am 22. Mai im Schloss

Münster (upm), 15. Mai 2014

Wenn Kinder nach Deutschland einreisen, wird neu bestimmt, wer ihre rechtlichen Eltern sind. Dies erfolgt nicht immer problemlos, insbesondere dann, wenn die Kinder im Ausland adoptiert oder von einer Leihmutter geboren wurden – selbst, wenn sie den Wunscheltern im Ausland rechtlich zugeordnet wurden. Dies ist eines von zwei Themen, mit denen sich am Donnerstag, 22. Mai, zwei Antrittsvorlesungen in der Rechtswissenschaft der Universität Münster beschäftigen. Neben dem Internationalen Kindschaftsrecht steht auch das Römische Recht im Fokus ab 18.30 Uhr in der Aula des Schlosses, Schlossplatz 2.

Prof. Dr. Bettina Heiderhoff, Professorin für Internationales Privat- und Verfahrensrecht sowie Bürgerliches Recht und Direktorin des neu gegründeten Instituts für Deutsches und Internationales Familienrecht, referiert zum Thema "Kindeswohl statt Ordre public im Internationalen Kindschaftsrecht?". Der Rechtsgeschichte widmet sich Prof. Dr. Sebastian Lohsse, Professor für Römisches Recht und Vergleichende Rechtsgeschichte, Bürgerliches Recht und Europäisches Privatrecht. Er spricht zum Thema "Der römische Jurist als Menschenfreund." Sebastian Lohsse geht der Frage nach, inwieweit sich die römischen Juristen an der "Humanität" orientiert haben, und welche Funktion diese im römischen Recht überhaupt hatte.

Forschung A-Z / Prof. Dr. Bettina Heiderhoff Prof. Dr. Sebastian Lohsse