Nutzungsbedingungen der HPC-Systeme

  1. Der Nutzerkreis des HPC-Systems besteht aus den Angehörigen der Universität Münster und der Forschungseinrichtungen des UK Münster.
  2. Zur Nutzung des HPC-Systems ist die Mitgliedschaft in der Benutzergruppe u0clstr erforderlich. Für die Mitgliedschaft in dieser Gruppe kann sich jeder Nutzer über "Mein ZIV" selbst frei schalten. Die Dauer der Mitgliedschaft ist auf jeweils zwei Jahre beschränkt, kann aber vor Ablauf vom Nutzer selbst verlängert werden. Maximal besteht die Mitgliedschaft in u0clstr jedoch nur bis zum Ablauf der Nutzerkennung.
  3. Der Plattenplatz für Benutzer unterliegt keinen Quotas. Jedoch sollte jeder Benutzer auf andere Rücksicht nehmen und nicht mehr Plattenplatz belegen, als unmittelbar für die Ausführung seiner Batch-Jobs benötigt wird. Bei Bedarf hat der Benutzer der Aufforderung zum Aufräumen unverzüglich nachzukommen. Dem Benutzer wird dringend empfohlen, jederzeit ausreichende Speichermöglichkeiten (z.B. externe USB-Festplatten) zur Hand zu haben, um gegebenenfalls dieser Aufforderung Folge leisten zu können. Für die Endsicherung der Daten übernimmt der Nutzer selbst die Verantwortung. Das ZIV hält kurzfristig Backups der Nutzerdaten bereit; dies stellt aber keine Langzeit-Archivierung dar.
  4. Nach Ablauf der Nutzungsberechtigung (d.h. auch nach Ablauf der Mitgliedschaft in der Benutzergruppe u0clstr) werden die Daten des Nutzers nach erneuter Fristsetzung vom HPC-System gelöscht.
  5. Zum Rechnen von CPU-intensiven Jobs ist das Batchsystem zu verwenden. Benutzerprozesse, die den stabilen Betrieb gefährden oder auf Kosten anderer Nutzer außerhalb des Batchsystems gestartet werden, können jederzeit ohne Vorwarnung beendet werden.
  6. Die auf dem HPC-System vom Nutzer gespeicherten Daten dienen ausschließlich dem Zweck der Forschung und Lehre. Zum Beispiel stellt das Ablegen von Backups anderer Systeme keine zulässige Nutzung dar.
  7. Für das Einloggen auf dem Dialogsystem ZIVSMP ist das zentrale Standardpasswort erforderlich. Bei der Wahl des Passwortes und beim Umgang mit dem Passwort ist besondere Sorgfalt angeraten.
  8. Zur Fehlerverfolgung und im Fall des Verdachts des Missbrauchs können die auf dem HPC-System gespeicherten Benutzerdaten vom ZIV-Personal eingesehen werden. Der Benutzer wird darüber vorab informiert.
  9. Bei wiederholten oder besonders schwerwiegenden Missbrauchsfällen kann der Nutzer vom HPC-System ausgeschlossen werden.

Stand: 10.03.2009