Mit mehr als 55.000 Studenten gehört Münster zu den größten Universitäten Deutschlands. Hier eine Wohnung zu finden ist nicht einfach. Der Wohnraum ist knapp und insbesondere zu Semesterbeginn ist die Nachfrage nach Wohnungen groß. Gerade Studierenden aus dem Ausland raten wir deshalb dringend, sich bereits mehrere Monate vor Beginn des Aufenthaltes in Deutschland um eine Unterkunft zu bemühen.
Hinweis: Die Universität Münster ist keine Campus-Universität und verfügt über keine eigenen Wohnheime.
Für Studierende, die zum nach Münster kommen wollen, gibt es verschiedene Wohnmöglichkeiten. Möblierte und unmöblierte Zimmer speziell für Studierende bietet das Studierendenwerk Münster an. Darüberhinaus gibt es auch einige private Wohnheime. Viele Studierende teilen sich zudem ganz normale Mietwohnungen als 'WGs'.
Den internationalen Wissenschaftlern der Universität Münster stehen vier Gästehäuser zur Verfügung: Das Alexander-von-Humboldt-Haus, das Europa-Haus, Wohnungen am Germania-Campus und das Edith-Stein-Kolleg mit insgesamt ca. 100 Wohnungen in verschiedenen Größen und Preiskategorien.
Informationsangebote vom Wohnungsamt der Stadt Münster
Viele Fragen rund um das Wohnen in Münster kann das Amt für Wohnungswesen und Quartiersentwicklung (kurz: Wohnungsamt) beantworten:
Weitere Anbieter von Wohnraum in Münster
Das Amt für Wohnungswesen und Quartiersentwicklung der Stadt Münster führt eine Liste mit institutionellen und privaten Anbietern, bei denen man sich als wohnungssuchend registrieren kann. Die Anbieter sind teilweise genossenschaftlich organisiert.
In Münster gibt es eine Reihe von Wohnungen, die öffentlich gefördert werden und deren Mieten deshalb durchschnittlich niedriger liegen als die privat vermieteten Wohnungen. Diese Wohnungen sind für Menschen mit einem geringen Einkommen vorgesehen und variieren je nach Haushaltsgröße und Einkommen.
Für den Bezug dieser „Sozialwohnungen“ wird ein sogenannter Wohnberechtigungsschein benötigt. Dieser Schein ist ein Jahr gültig und enthält Angaben über
die Personen, die in die Wohnung einziehen dürfen und
die maximale Größe der Wohnung, die bezogen werden darf, sowie
die maßgeblich einzuhaltende Einkommensgrenze.
Für die Ausstellung dieses Wohnberechtigungsscheins fallen je nach Einkommen Kosten an, die allerdings bei maximal 20 Euro liegen.
Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Kosten für Wohnraum. Wohngeld gibt es als Mietzuschuss für Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers oder für Bewohner eines Heims und als Lastenzuschuss für Eigentümer eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung. Studierende haben in der Regel keinen Anspruch auf Wohngeld. Es gibt allerdings einige Ausnahmen, über die das Amt für Wohnungswesen informiert. Dort können Sie auch Ihren Anspruch geltend machen.