Verteilungsregelungen und entscheidungen


Die Verteilung der vom Rektorat der WWU Münster zugewiesenen 13,5 Mio. Euro erfolgt, indem allen Fachbereichen und Lehreinheiten abhängig von der Höhe der Studierendenzahlen ein individueller Maximalbetrag zugewiesen wird. Entsprechend dieser Beträge, sind die Einrichtungen in der Pflicht, lehre- und studiumverbessernde Maßnahmen für den Einsatz der Mittel zu nennen. Ergibt sich eine positive Differenz aus zur Verfügung gestelltem und tatsächlich verbrauchtem Betrag, erfolgt eine entsprechende Reduzierung.
Da durch den Einsatz der Qualitätsverbesserungsmittel ein Mehraufwand seitens verschiedener Stellen der Zentralverwaltung entsteht, werden 1 Mio.€ von der Gesamtsumme abgezogen, um diesen zu begleichen. Außerdem wird ein Puffer zurückgehalten, um auf eventuelle Änderungen der Zuweisungssummen reagieren zu können.