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Münster (upm/al)
Brexit: Die Flagge Großbritanniens weht zwar weiter in Europa, aber nicht mehr in der Europäischen Union.<address>© Eisenhans - Fotolia.de</address>
Brexit: Die Flagge Großbritanniens weht zwar weiter in Europa, aber nicht mehr in der Europäischen Union.
© Eisenhans - Fotolia.de

Brexit: "Im kommenden Jahr wird sich nichts ändern."

Interview mit Nina Karidio vom International Office zu den EU-Austritts-Folgen in Großbritannien

Der geplante Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU macht viele Studierende unsicher, die einen Auslandsaufenthalt in England planen. Juliane Albrecht hat zum aktuellen Stand Nina Karidio im International Office gefragt.

Was kommt jetzt auf Studierende zu, die im Rahmen des Erasmus-Programms einen Aufenthalt in Großbritannien planen?

Für Erasmus-Studierende, die im kommenden Jahr nach Großbritannien (GB) gehen, wird sich nichts ändern. Der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) hat uns bereits mitgeteilt, dass die Grundlage zur Auszahlung der Stipendien im Jahr 2016/17 durch das Referendum nicht berührt wird. Ebenso müssen sie zunächst weiter keine Studiengebühren zahlen.

Wie sieht es bei Studierenden ohne Erasmus-Anbindung aus?

Studiengebühren müssen wie bisher gezahlt werden – diese variieren und sind abhängig vom Studienfach. Wir gehen derzeit davon aus, dass es für europäische Studierende aber nicht teurer wird.

Was sollte man bedenken, wenn man einen Aufenthalt erst in ferner Zukunft plant?

Wie es langfristig weitergeht, ist derzeit Kaffeesatzleserei. Positiv zu bewerten ist, dass uns einige britische Partnerhochschulen geschrieben haben, dass sie an der Partnerschaft festhalten und den Ausgang des Referendums bedauern. Seit jeher müssen aber Studierende, die einen Auslandsaufenthalt in einem englischsprachigen Land planen, sehr flexibel sein. Denn die Zahl der Austauschplätze in GB ist geringer als in anderen Ländern.


Sie brauchen mehr Informationen zum Auslandsstudium? Schicken Sie eine E-Mail an auslandsstudium@uni-muenster.de oder rufen unter 0251 83-21510 an.

Dieser Artikel stammt aus der Universitätszeitung "wissen|leben" Nr. 5, 20. Juli 2016.

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