Personalvertretung

An der Universität Münster existieren zwei Personalräte: der Personalrat der wissenschaftlich Beschäftigten und der Personalrat der nichtwissenschaftlich Beschäftigten
© Jeanette Dietl/Fotolia.com

Verschiedene Personalvertretungen an der Universität Münster  nehmen die Aufgaben wahr, die ihnen durch das Landespersonalvertretungsgesetz und andere Gesetze übertragen worden sind. An der Universität Münster existieren zwei Personalräte: der Personalrat der wissenschaftlich Beschäftigten und der Personalrat der nichtwissenschaftlich Beschäftigten. Zu ihren Aufgaben gehören unter anderem,

  • darüber zu wachen, dass die zugunsten der Beschäftigten geltenden Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge, Dienstvereinbarungen und Verwaltungsanordnungen durchgeführt werden.
  • sich für die Wahrung der Vereinigungsfreiheit der Beschäftigten einzusetzen.
  • auf die Verhütung von Unfall- und Gesundheitsgefahren zu achten.
  • Anregungen und Beschwerden von Beschäftigten entgegenzunehmen.
  • die Eingliederung und berufliche Entwicklung Schwerbehinderter und sonstiger Schutzbedürftiger, insbesondere älterer Personen, zu fördern.
  • Maßnahmen zur beruflichen Förderung Schwerbehinderter zu beantragen.
  • die Eingliederung ausländischer Beschäftigter in die Dienststelle und das Verständnis zwischen ihnen und den deutschen Beschäftigten zu fördern.
  • mit der Jugend- und Auszubildendenvertretung zur Förderung der Belange der von ihr vertretenen Beschäftigten eng zusammenzuarbeiten.
  • auf die Gleichstellung von Frau und Mann hinzuwirken.


Zum Personalrat
Zum Personalrat der wissenschaftlich Beschäftigten

Die Vertretung der studentischen Hilfskräfte kümmert sich um die Belange der studentischen Hilfskräfte ohne Abschluss (SHK) sowie der studentischen Hilfskräfte mit Bachelorabschluss (SHB).
Zur Vertretung der studentischen Hilfskräfte

Zudem gibt es an der Universität Münster den Rat der wissenschaftlichen Mitarbeiter. Die Sitzungen des Rates dienen zum Informationsaustausch zwischen Vertretern der Fachbereiche und den Mitgliedern universitärer Gremien wie Senat und Senatskommissionen.
Zum Rat der akademischen Mitarbeiter 

Die unter 18-jährigen Beschäftigten sowie die Auszubildenden, Beamtenanwärter und Praktikanten haben eine eigene Jugend und Auszubildenenvertretung.
Jugend- und Auszubildendenvertretung