Internationales

Internationale Promovierende und Postdocs bereichern das akademische Umfeld an der Universität sowie das Leben in Münster. Gleichzeitig bringt ein Forschungsaufenthalt im Ausland, sei es für die gesamte Promotion oder für einen Gastforschungsaufenthalt, besondere Herausforderungen mit sich. Ein Schlüsselfaktor kann gerade zu Beginn sein: eine Ansprechperson zu haben. Am Münster Centre for Emerging Researchers (CERes) werden Sie persönlich beraten und begleitet. Neben zahlreichen englischsprachigen Workshops und Vernetzungsmöglichkeiten für alle internationalen Forschenden bietet CERes internationalen Promovierenden auch konkrete Hilfe bei Formalitäten im Rahmen des Standortwechsels nach Münster und während Ihres gesamten Aufenthalts.

Handbook Cover
© Münster CERes

Handbuch zur Orientierung

Sie haben Ihre Promotion gerade gestartet?
Herzlichen Glückwunsch!
Wir haben für Sie ein Handbuch zur besseren Orientierung an der Universität und in der Stadt Münster erstellt.

Beraterinnen am CERes

© Peter Leßmann

Sie benötigen eine persönliche Beratung oder Unterstützung bei der Orientierung an der Universität oder in Münster? Vereinbaren Sie einen Gesprächstermin oder kommen Sie in unsere Sprechstunde. Die Beratung ist vertraulich.

Ansprechpartnerinnen: Sabine Schneider und Eva Woltering (Visum und Aufenthaltserlaubnis), Raum 109, ceres.international@uni-muenster.de.

Sprechstunde: Montags, 14:00-15:00 Uhr

Gastpromovierende

Gastforschungsaufenthalt an der Universität Münster

Sie promovieren an einer Universität im Ausland und interessieren sich für einen Forschungsaufenthalt an der Universiät Münster? Ein Forschungsaufenthalt im Rahmen Ihrer Promotion ist möglich, allerdings müssen Sie diesen in den meisten Fällen selber organisieren.

  1. Identifizieren und kontaktieren Sie Forschende, die Ihre Forschung während des Aufenthalts an der Universität Münster sinnvoll akademisch betreuen könnten.
  2. Ein offizielles Einladungsschreiben der oder des betreuenden Hochschullehrenden oder Instituts wird ausgestellt.
  3. Falls Sie weder von der Heimatuniversität noch von dem gastgebenden Institut eine Finanzierung für den Forschungsaufenthalt erhalten, sollten Sie diese extern einwerben.
Bei überfachlichen Fragen, z.B. Suche eines Betreuenden, Visum, Einschreibungsmöglichkeiten, Sprachkusen, bietet Münster CERes Unterstützung.

Forschungsaufenthalt im Rahmen von ERASMUS+
Wenn Sie im Rahmen von ERASMUS+ nach Münster kommen, wenden Sie sich für administrative Beratung an den Exchange Student Service. Auch wenn ein Forschungsaufenthalt über ERASMUS+ ohne akademische Betreuung möglich ist, empfehlen wir Ihnen, vor dem Aufenthalt eine akademische Betreuung zu sichern.

  • Zulassung

    Um zu einer Promotion zugelassen zu werden, ist es nicht nur wichtig, einen anerkannten Hochschulabschluss mit guten Abschlussnoten zu besitzen, sondern auch ein Promotionsthema zu skizzieren und eine passende fachliche Betreuung zu finden.

    Die konkreten Zulassungsvoraussetzungen sind in den Promotionsordnungen festgelegt.

    Eine erste Einschätzung über die Bewertung eines ausländischen Hochschulabschlusses bietet die Datenbank anabin der Kultusminister Konferenz. 

    Die Universität Münster erhebt keine Studiengebühren für internationale Promovierende. Pro Semester muss aber ein Semesterbeitrag bezahlt werden.

  • Einschreibung

    Sie haben eine schriftliche Betreuungszusage und sind an dem Fachbereich für die Promotion angenommen worden? Dann sollten Sie sich im nächsten Schritt an der Universität einschreiben lassen. Für die Einschreibung gelten folgende Fristen:

    Februar - 15. Mai (Einschreibung zum Sommersemester)
    August - 15. November (Einschreibung zum Wintersemester)

    Weitere Informationen zur Einschreibung, insbesondere auch eine Liste der einzureichenden Dokumente und das Formular zur Online-Immatrikulation, finden sie auf den Seiten des Studierendensekretariats.

  • Visum

    Ob und welches Visum Sie benötigen, hängt von Ihrer Staatsbürgerschaft, dem Zweck und der Dauer Ihres Aufenthaltes ab. Staatsangehörige von EU- und EWR-Staaten, der Schweiz sowie Staatsangehörige aus Staaten, mit denen ein entsprechendes Abkommen besteht, benötigen kein Visum vorab.

    In der Regel sollten visumspflichtige Promovierende ein Visum zum Zweck des Studiums beantragen. In einzelnen Fällen kann auch ein Forschervisum in Frage kommen. Weitere Informationen dazu finden Sie auf den Seiten des Auswärtigen Amtes und auf den Seiten der zuständigen deutschen Auslandsvertretung.

    Selbstverständlich können Sie uns kontaktieren und um Rat fragen. Allerdings haben wir keinen Einfluss auf die Terminvergabe.

    Bitte beachten Sie, dass ein Touristenvisum lediglich Aufenthalte bis zu drei Monaten erlaubt, nicht zur Erwerbstätigkeit berechtigt und in der Regel nicht in eine Aufenthaltserlaubnis zu Studien- bzw. Forschungszwecken umgewandelt werden kann, sodass wir eine Reise mit einem Touristenvisum in der Regel nicht empfehlen.

    Beachten Sie die Regeln zur Erwerbstätigkeit, die an Ihr Visum geknüpft sind, und überprüfen Sie diese, bevor Sie einen Job annehmen. Ein Visum bzw. eine Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken berechtigt in der Regel zu einer Teilzeitbeschäftigung.

    Eine Liste mit FAQs zum Thema Aufenthaltsrecht finden Sie hier.

  • Aufenthaltserlaubnis

    Das Visum berechtigt Sie zur Einreise nach Deutschland und einem Aufenthalt von bis zu 3, in einigen Fällen bis zu 12 Monaten (Langzeitvisum). Für einen anschließenden Aufenthalt müssen Sie in Münster (oder der für Ihren Wohnsitz zuständigen Behörde) eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.

    Bevor Sie einen Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis stellen können, müssen Sie bereits Ihren Wohnsitz in Deutschland registriert haben. Welche lokale Behörde zuständig für die Aufenthaltserlaubnis ist, hängt von Ihrem Wohnsitz ab. Bitte vereinbaren Sie frühzeitig einen Termin für die Beantragung der Aufenthaltserlaubnis.

    Falls Ihr Wohnsitz in Münster ist, sollten Sie diesen, möglichst innerhalb der ersten Tage nach der Einreise, in einem der Bürgerbüros anmelden.

    Eine Terminanfrage für die Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis bei Wohnsitz in Münster, können Sie online beim Amt für Migration und Integration stellen.

Beratung im Welcome Centre