Zugangsprüfung für Bewerber ohne Allgemeine Hochschulreife – für fachfremde Bewerber/innen

Für Bewerber/innen ohne Allgemeine Hochschulreife ist es unter bestimmten Voraussetzungen (u.a. berufliche Qualifizierung in vorgegebenem Umfang) möglich, die vom Fachbereich Mathematik und Informatik angebotenen Studiengänge an der Universität Münster zu studieren.

Dazu ist in der Regel – wenn Sie keine Meisterprüfung abgelegt haben und kein/e „fachtreue/r Bewerber/in“ sind – eine Prüfung zu absolvieren. Diese ist studiengangsbezogen; Sie sollten also angeben, auf welchen Studiengang Sie sich später bewerben möchten.

Genauere Informationen zur Zugangsprüfung finden Sie in unserer Zugangsprüfungsordnung für in der beruflichen Bildung Qualifizierte.

Weitere allgemeine Informationen hierzu finden Sie auch in der Verordnung über den Hochschulzugang für in der beruflichen Bildung Qualifizierte des Landes NRW.

Bitte beachten Sie, dass Sie sich für eine mögliche Zulassung zum Wintersemester bis zum 1. April desselben Jahres für die Zugangsprüfung beworben haben müssen!
Eine Zulassung zum Sommersemester ist für die Studiengänge unseres Fachbereichs nicht möglich.

Bewerbung auf die Zugangsprüfung

Die Bewerbung zur Zugangsprüfung richten Sie bitte direkt an den jeweiligen Fachbereich, für Mathematik bzw. Informatik an:

Prof. Dr. Arthur Bartels (Dekan)
Fachbereich Mathematik und Informatik
Universität Münster
Einsteinstraße 62
48149 Münster

Sollten Sie mehrere Fächer studieren wollen (oder eine Kombination von Fächern, etwa Zwei-Fach-Bachelor oder Bachelor HRSGe oder Bachelor G oder Bachelor Berufskollegs), so wenden Sie sich bitte an alle beteiligten Fachbereiche/Fächer und in den „Lehramtsstudiengängen“ (mit Ausnahme des Zwei-Fach-Bachelors) auch an die zuständigen Personen aus den Bildungswissenschaften!

Weitere Informationen – auch für fachtreue Bewerber/innen und Meister/innen

Fachtreue(!) Bewerber/innen oder Meister/innen bewerben sich in der Regel direkt beim Studierendensekretariat auf den Studiengang (zusammen mit allen anderen Bewerbern und Bewerberinnen). Dann wird geprüft, ob sie wirklich fachtreu sind und somit (bei genügend großer Studienplatzanzahl) zugelassen werden können.

Nach dem erfolgreichen Ablegen der Zugangsprüfung bewerben sich auch fachfremde Bewerber/innen wie oben angegeben.

Sollten mehr Bewerbungen als Plätze vorhanden sein, entscheidet in beiden Fällen eine fachbereichsinterne Kommission über die Zulassung.

Weitere Informationen zu den Möglichkeiten, ein Studium ohne Abitur/Allgemeine Hochschulreife zu beginnen, u.a. auch zur „Fachtreue“, finden Sie hier.