Gutesmorgenmuenster Studimhs 151
© Pixabay

Allgemeines

Der Eintritt zum Festival und zu den Konzerten ist kostenlos. Da der Konzertsaal der Musikhochschule nur begrenzt Plätze bietet, werden (kostenlose) Einlasskarten vergeben. Diese sind für Veranstaltungen, die Samstag stattfinden, am Samstag ab 10 Uhr in der Musikhochschule erhältlich, für Veranstaltungen, die am Sonntag stattfinden, am Sonntag ab 10 Uhr. Pro Person und Konzert werden maximal 4 Karten ausgegeben. Zwischen den Konzerten muss der Konzertsaal verlassen werden, Platzreservierungen (etwa durch Liegenlassen von Jacken) sind nicht gestattet. Bitte finden Sie sich rechtzeitig im Konzertsaal ein. Nicht in Anspruch genommene Plätze werden 10 Minuten vor Konzertbeginn an andere Interessent*innen vergeben.

Um Spenden zur Sicherung des mensch.musik.festivals wird herzlich gebeten!

Das mensch.musik.festival der Musikhochschule

Die Studierenden der Musikhochschule Münster beweisen ihr Können regelmäßig in vielen Konzerten innerhalb und außerhalb der Musikhochschule. - Warum noch ein Musikfestival?

Das mensch.musik.festival findet unter Mitwirkung der gesamten Musikhochschule einmal jährlich im Herbst statt. Der Name „mensch.musik.festival“ steht für die - nach unserem Selbstverständnis - unauflösliche Verbindung von Mensch sein und Musizieren. Die Effekte des Festivals liegen auf der Hand:

• Durch die Erfahrungen, die sie als Mitwirkende und Gestaltende einer großen Festivalproduktion sammeln, erhalten unsere Studierenden einen noch besseren Start in ihre künstlerische Laufbahn.

• Der künstlerische Austausch unter den Studierenden wird enorm gefördert – Klassen-, Fach- und Genre-übergreifend.

• Die familiäre Atmosphäre des mensch.musik.festivals bringt die Nachwuchstalente in besonders intensiven Kontakt mit ihrem Publikum.

• Das in der Musikhochschule gelebte „barrierefreie“ Miteinander von klassischer Ausbildung und Popularbereich zeigt sich auch im mensch.musik.festival. So eröffnet sich ganz nebenbei für Klassikfans ein Zugang zum Pop und umgekehrt für Pop-Fans zur Klassik.

• In der Öffentlichkeit wird diese Vielfalt des musikalischen Lehrens und Schaffens einmal jährlich als „Gesamtkunstwerk“ der Musikhochschule wahrgenommen.

• Für die Westfälische Wilhelms-Universität wirkt das mensch.musik.festival als Imageträger ihrer fachlichen und künstlerischen Expertise weit über die Musikhochschule hinaus.

• Das mensch.musik.festival der Musikhochschule stellt eine wertvolle Bereicherung der Kulturlandschaft in der Stadt Münster und der Region Münsterland dar.

 

Logo-gutes-morgen-muenster Klein

mensch.musik.festival bei GUTES MORGEN Münster

Das mensch.musik.festival der Musikhochschule Münster ist Teil der Zukunftsinitiative GUTES MORGEN Münster, denn es macht die Stadt als "feste musikalische Instanz" noch lebenswerter.

Einmal jährlich, immer im Herbst, präsentiert sich die Musikhochschule der Westfälischen Wilhelms-Universität mit dem mensch.musik.festival mit der ganzen Vielfalt ihres Schaffens, multikulturell und weltoffen, professionell und bürgernah.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Festivals der Musikhochschule Münster

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Konzerte des von der Musikhochschule Münster (Ludgeriplatz 1, 48151 Münster) veranstalteten mensch.musik.festivals.

1. PREISE, EINTRITTSKARTEN, EINLASS, GÜLTIGKEIT, VERLORENE KARTEN, EINLASS NACH BEGINN
Die Veranstaltungen des mensch.musik.festivals sind kostenfrei. Für den Eintritt zu den Konzerten werden am Tag der Veranstaltung Saalkarten nach dem Prinzip „first-come, first-served“ ausgegeben. Pro Person und Konzert werden maximal 4 Karten ausgegeben. Es besteht kein Anspruch auf eine Karte. Ein Weiterverkauf ist nicht gestattet. Zwischen den Konzerten muss der Konzertsaal verlassen werden, Platzreservierungen (etwa durch Liegenlassen von Jacken) sind nicht gestattet. Bitte finden Sie sich spätestens 10 Minuten vor Beginn des jeweiligen Konzerts im Konzertsaal ein. Nicht in Anspruch genommene Plätze werden danach an andere Interessenten vergeben. Die nicht in Anspruch genommenen Eintrittskarten verlieren sodann ihre Gültigkeit. Für verlorene Karten kann kein Ersatz gewährt werden. Der Besitzer einer Karte gilt als rechtmäßiger Inhaber. Der Besitz einer Karte berechtigt nicht zum jederzeitigen Betreten des Veranstaltungssaales. Der Einlass nach Beginn der Veranstaltung erfolgt in einer geeigneten Pause im Programm, sofern noch Plätze zur Verfügung stehen. Es besteht kein Anspruch auf einen bestimmen Platz, sondern „freiePlatzwahl“. Bei einigen Plätzen können Sichtbehinderungen auftreten. Auch durch technische Aufbauten können Sichtbehinderungen auftreten.

2. VERANSTALTUNGSÄNDERUNGEN
Programm- oder Besetzungsänderungen bleiben vorbehalten.

3. VERLEGUNG UND AUSFALL DER VERANSTALTUNG
Kommt es zu einer zeitlichen Verlegung der Veranstaltung, behält die alte Karte für den Ersatztermin ihre Gültigkeit. Aufwendungen werden nicht erstattet.

4. HAFTUNG
Das Betreten des Veranstaltungsgeländes (Ludgeriplatz 1, 48151 Münster) erfolgt auf eigene Gefahr. Schadensersatzansprüche der Besucher, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit der Veranstalter gesetzlich zwingend haftet und auch nicht in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Bei Konzerten kann aufgrund der Lautstärke Gefahr von möglichen Hör- und Gesundheitsschäden bestehen. Der Veranstalter ist nicht für verloren gegangene oder gestohlene Sachen verantwortlich.

5. TON-, FOTO-, FILM- UND VIDEOAUFNAHMEN, HAUSRECHT, SICHERHEITSMASSNAHMEN
Jegliche Ton-, Foto-, Film- und Videoaufnahmen – auch für den privaten Gebrauch – sind untersagt. Zuwiderhandlungen werden verfolgt. Die Veranstaltungen werden aufgezeichnet. Der Karteninhaber erklärt sich damit und mit der eventuellen Abbildung seiner Person einverstanden.
Das Hausrecht bei Veranstaltungen liegt beim Veranstalter. Den Anweisungen des vom Veranstalter eingesetzten Personals ist Folge zu leisten. Besucher, die sich selbst oder andere gefährden oder die Veranstaltung stören, werden des Geländes verwiesen. Das Mitbringen von Glasbehältern, Dosen, Plastikflaschen, pyrotechnischen Gegenständen, Fackeln, Waffen sowie waffenähnlichen Gegenständen in das Veranstaltungsgelände ist grundsätzlich untersagt. Gleiches gilt für Störgeräte wie Laserpointer und ähnliche Geräte.

6. ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist, soweit zulässig, Münster.
(Stand: 27.10.2015)