Wohnraum gefunden, aber was nun?
Innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug müsst ihr euch in einem Bürgerbüro der Stadt Münster anmelden. Dazu benötigt ihr eine Bescheinigung, die ihr von eure:r Vermieter:in erhaltet. Solltet ihr euch erst später anmelden, könnte es zu einer Geldstrafe kommen. Bei der Anmeldung müsst ihr euch entscheiden, ob ihr eure münsteraner Wohnung als alleinigen Wohnsitz oder als Erst-/Zweitwohnsitz anmeldet. Wer plant den Lebensmittelpunkt in Münster zu haben, sollte sich für ersteres oder einen Erstwohnsitz in Münster entscheiden. Zudem gibt es in Münster eine Zweitwohnungssteuer, das heißt ihr zahlt 10 Prozent eurer Jahresnettokaltmiete als Steuern.
Wohnst du erstmal in deiner neuen Wohnung, kontaktiert dich der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice. Diese fordern den sogenannten Rundfunkbeitrag (früher GEZ) ein, welcher pro Wohnung (nicht pro Person) gezahlt wird. Wenn ihr in einer WG lebt, könnt ihr euch den Betrag also aufteilen. Um euch davon befreien zu können, müsst ihr nachweisen, dass ihr monatlich zu wenig Geld zur Verfügung habt, das geht beispielsweise wenn ihr BAföG erhaltet. In diesem Fall bekommt ihr sogar die richtige Bescheinigung zu eurem BAföG-Bescheid dazu. Diesen reicht ihr dann mit einem Befreiungsantrag ein. Eine Befreiung gilt jedoch nur für die befreite Person. Wohnt ihr also in einer WG, müssen eure Mitbewohner:innen weiterhin zahlen, obwohl ihr befreit seid.