Campuswerbung
Sie möchten Ihre Hochschulgruppe oder eine Veranstaltung bekannt machen? Das Uni-Marketing der Stabsstelle Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit bietet Ihnen die kostenlose Nutzung verschiedener Werbewege innerhalb und außerhalb der Uni an.
Wer darf die Werbewege nutzen?
- Einrichtungen, die organisatorisch-rechtlich zur Universität Münster gehören (Fakultäten, Institute, Verwaltung etc.)
- Teilkörperschaften der Uni Münster wie der AStA oder Fachschaften
- Von der Uni Münster anerkannte Hochschul- und Kulturgruppen der Uni Münster
Wie müssen die Medien gestaltet sein?
- Beachten Sie die technischen Daten (Dateiformat, Pixel, Auflösung, Farbwerte). Detaillierte Infos stehen weiter unten bei den jeweiligen Werbewegen.
- Medien von Uni-Einrichtungen/-Angehörigen müssen unserem Corporate Design entsprechen.
- Der/die Absender*in bzw. Veranstalter*in und die Zugehörigkeit zur Uni müssen auf den Medien erkenntlich sein.
- Teilkörperschaften dürfen das Unilogo verwenden, müssen aber nicht. Die Nutzung des Logos erfordert vorab eine Freigabe durch das Uni-Marketing – bitte sprechen Sie uns an. Das Corporate Design der Uni muss nicht berücksichtigt werden.
- Anerkannte Hochschulgruppen/Vereinigungen/Initiativen dürfen das Unilogo aus rechtlichen Gründen nicht verwenden. Bitte nehmen Sie stattdessen folgenden Satz in Ihre Medien auf: "xy ist eine von der Universität Münster anerkannte Hochschulgruppe der Universität Münster“. In der Gestaltung Ihrer Medien sind Sie unabhängig.
Was ist inhaltlich/organisatorisch zu beachten?
- Kontaktieren Sie uns mindestens drei Wochen vor dem Veranstaltungstermin – am besten früher. Wir benötigen für die Prüfung und Veröffentlichung Ihrer Medien etwas Vorlauf. Auch muss Ihre Werbung lange genug sichtbar sein, um wahrgenommen zu werden. Zu kurzfristige Anfragen können wir leider nicht berücksichtigen.
- Schicken Sie uns Ihre Medien bitte vor der Produktion/Veröffentlichung zur Ansicht und Freigabe zu. Falls Sie Fragen zur Gestaltung haben, beraten wir Sie gerne.
- Wir veröffentlichen nur Informationen mit Uni-Bezug – z.B. eine Hochschulgruppe sucht Mitglieder oder kündigt ein Konzert an, ein Institut bewirbt eine Ringvorlesung, die IT weist auf neue Services hin. Reine "Partyankündigungen" zählen nicht dazu.