Bewerbungsphase für das Förderjahr 2024/25 beginnt demnächst!
Ab dem 10. Juni 2024 finden Sie hier das Bewerbungsportal, mit welchem Sie sich bis einschließlich 01. Juli 2024 um ein Stipendium bewerben können.
Ab dem 10. Juni 2024 finden Sie hier das Bewerbungsportal, mit welchem Sie sich bis einschließlich 01. Juli 2024 um ein Stipendium bewerben können.
Die Bewerbungsphase für ProTalent-Stipendien sowie Sonderstipendien im Rahmen des Stipendienprogramms ProTalent für die Förderperiode 2024/2025 findet im Zeitraum vom 10. Juni bis 01. Juli 2024 (Ausschlussfrist) statt. Die Bewerbung ist ausschließlich über ein Online-Bewerbungstool möglich, das passend zum 10. Juni auf dieser Internetseite freigeschaltet wird. Eine detaillierte Übersicht, welche Angaben im Bewerbungstool abgefragt und welche Informationen und Dokumente notwendig sind, finden Sie in unserer Schritt-für-Schritt-Anleitung in deutscher oder englischer Sprache.
Schritt-für-Schritt-Anleitung: ProTalent-Bewerbertool (deutsch)
Step-by-step Guide: Online Application for a Deutschlandstipendium (englisch)
Für folgende ProTalent-Stipendien und Sonderstipendien können Sie sich in der Zeit vom 10. Juni bis 1. Juli 2024 (Ausschlussfrist) bewerben:
ProTalent-Stipendien für Studierende ab dem ersten und höheren Fachsemester
Sonderstipendien:
Haniel-Stipendien am Lehrstuhl für Unternehmensrechnung
IUR-Stipendien am Lehrstuhl für Unternehmensrechnung
Almuth Klemer-Stipendien für organische Chemie
Sie können sich für ein ProTalent-Stipendium bewerben, wenn Sie:
Die Förderung durch ein ProTalent-Stipendium ist nicht möglich, wenn Sie:
Die Vergabe der ProTalent-Stipendien erfolgt leistungs- und begabungsabhängig, d. h. Ihre bisher erbrachten universitären oder schulischen Leistungen sind bei der Auswahl ausschlaggebend.
Durch soziales Engagement und/oder besondere familiäre oder persönliche Umstände können Sie zusätzliche Punkte erhalten und so Ihre Noten aufwerten. Die Anrechnung des gesellschaftlichen Engagements und/oder der persönlichen Umstände ist nur mit entsprechenden Belegen möglich.
Bei der Bewerbung zählt das Fachsemester, in welchem Sie sich ab dem neuen Förderjahr (01.10.) befinden. Wenn Sie sich beispielsweise im Mai und Juni bewerben und sich noch im zweiten Fachsemester im Bachelor befinden, allerdings ab Oktober dann im dritten Fachsemester sind, müssen Sie sich für ein höheres Fachsemester bewerben. Auch wenn Sie ab Oktober ihr Masterstudium beginnen, müssen Sie sich für höhere Fachsemester bewerben, da sie nicht als Studienanfänger gelten.
Berücksichtigt werden ausschließlich vollständig eingereichte Bewerbungen (notwendige Unterlagen sind oben aufgeführt). Nachreichungen von Unterlagen, die somit nicht über das Bewerbungstool bereitgestellt wurden, werden nicht angenommen!
Für die Bewerbung ist die Angabe des Fachbereichs essenziell, da hierüber die Auswahl erfolgt. Studierende eines Zweifach-Bachelors in unterschiedlichen Fachbereichen müssen sich für einen Fachbereich entscheiden. Ebenso verhält es sich für Lehramtstudierende (Master of Education). Ausschließlich für Studierende der Niederlande-Deutschland-Studien ist die Angabe des Fachbereichs "xx" zulässig.
Für die Auszahlung des Stipendiums wird ein deutsches Bankkonto benötigt. Zudem muss in der Bewerbung das für Sie zuständige Finanzamt angegeben werden, welches Sie hier ermitteln können.