Ordnung

zur Änderung der Diplomprüfungsordnung

für den Studiengang Chemie

der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster vom 26.08.2002

vom 08. Juli 2005


Aufgrund des § 2 Abs. 4 und des § 94 Abs.I des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz – HG) vom 14. März 2000 (GV. NW. S. 190), geändert durch Gesetz vom 30.November 2004 (GV.NW.S.752), hat die Westfälische Wilhelms-Universität Münster die folgende Ordnung erlassen


Artikel I

Die Diplomprüfungsordnung für den Studiengang Chemie der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster vom 15. Juli 1998 in der Fassung der Neubekanntmachung vom 26. August 2002 (AB Uni 11/02), zuletzt geändert durch die Satzung vom 30. März 2004 (AB Uni 4/04), wird wie folgt geändert:

1. § 15 Abs. 1 Satz 1 erhält folgende Fassung:

Über die bestandene Diplom-Vorprüfung wird nach der letzten Fachprüfung ein Zeugnis ausgegeben, das die einzelnen Fachnoten mit Differenzierung, die Namen der Fachprüfer und die Gesamtnote enthält.

2. § 23 Abs. 1 Satz 1 erhält folgende Fassung:

Über die bestandene Diplomprüfung wird in dem auf den Eingang der Gutachten zur Diplomarbeit folgenden Verkündungstermin ein Zeugnis ausgegeben, das die einzelnen Noten der mündlichen Fachprüfungen mit den Namen der Prüfer, das Thema und die Note der Diplomarbeit mit dem Namen des Betreuers sowie die Gesamtnote enthält.

3. In § 28 wird nach Abs. 1 folgender Abs. 2 eingefügt:

(2) Nach dem 30. September 2006 können Diplom-Vorprüfungen und Diplomprüfungen nach einer früheren als der vorliegenden Prüfungsordnung nicht mehr abgelegt werden. Eine Diplomarbeit, mit der vor dem 1. Oktober 2006 nach der im Sommersemester 1998 geltenden Prüfungsordnung begonnen wurde, kann noch nach dieser Ordnung zu Ende geführt werden. Abs. 3 bleibt unberührt.

4. In § 28 wird der bisherige Abs. 2 zu Abs. 3; an ihn werden die folgenden Sätze 2 und 3 angehängt:

Die Wiederholungsprüfungen nach einer früheren als der vorliegenden Prüfungsordnung müssen vor dem 1. Oktober 2007 abgeschlossen sein. Diplomarbeiten, die wiederholt werden oder mit denen nach einer Wiederholungsprüfung im mündlichen Teil der Diplomprüfung begonnen wird, können, soweit die sonstigen Voraussetzungen erfüllt sind, noch nach der im Sommersemester 1998 geltenden Prüfungsordnung durchgeführt werden, wenn der Arbeitsbeginn vor dem 1. Oktober 2007 erfolgt.

Artikel II

Diese Änderungsordnung tritt mit der Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Münster in Kraft.





Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Fachbereichsrates des Fachbereichs Chemie und Pharmazie vom 8. Juni 2005

Münster, den 8. Juli 2005Der Rektor



Prof. Dr. Jürgen Schmidt






Die vorstehende Ordnung wird gemäß der Ordnung der Westfälischen Wilhelms-Universität über die Verkündung von Ordnungen, die Veröffentlichung von Beschlüssen sowie die Bekanntmachung von Satzungen vom 08. Februar 1991 (AB Uni 91/1), geändert am 23. Dezember 1998 (AB Uni 99/4), hiermit verkündet.

Münster, den 8. Juli 2005Der Rektor



Prof. Dr. Jürgen Schmidt