1.) Ordnung
zur Änderung der Wahlordnung
für die Fachbereichsräte vom 25. April 2002
vom 14. Februar 2006



Aufgrund des § 2 Abs. 4 und des § 16 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz – HG) in der Fassung des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Hochschulreformen (Hochschulreform-Weiterentwicklungsgesetz) vom 30.11.2004 (GV. NRW. S. 752) hat der Senat der Westfälischen Wilhelms-Universität die folgende Ordnung erlassen:



Artikel I

Die Wahlordnung für die Fachbereichsräte der Westfälischen Wilhelms-Universität vom 25. April 2002 (AB Uni 2002/4) wird wie folgt geändert:

Vor § 9 wird folgender § 8a eingefügt:


㤠8a
Wahlkreise im Fachbereich Geschichte/Philosophie

(1) Der Fachbereich 08 Geschichte/Philosophie bildet für die Mitgliedergruppe

a) der Professorinnen/Professoren folgende Wahlkreise

Wahlkreis I
Philosophie
Wahlkreis II
Kunstgeschichte, Musikwissenschaft, Musikpädagogik
Wahlkreis III
Alte Geschichte, Ur- und Frühgeschichtliche Archäologie
Wahlkreis IV
Mittelalterliche Geschichte, Byzantinistik, Lateinische Philologie des
Mittelalters und der Neuzeit
Wahlkreis V
Neuere und Neueste Geschichte, Neuere und Neueste Geschichte mit
besonderer Berücksichtigung der internationalen Beziehungen, Neuere
und Neueste Geschichte unter besonderer Berücksichtigung der
außereuropäischen Geschichte, Sozial- und Wirtschaftsgeschichte
Wahlkreis VI
Klassische Philologie, Klassische Archäologie, Frühchristliche Archäologie
Wahlkreis VII
Ethnologie, Volkskunde/Europäische Ethnologie, Textilgestaltung und
ihre Didaktik
Wahlkreis VIII
Didaktik der Geschichte, Westfälische Landesgeschichte, Osteuro-
päische Geschichte.

Auf jeden der Wahlkreise entfällt ein Sitz.


b) der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter folgende Wahlkreise

Wahlkreis I
Byzantinistik, Ethnologie, Volkskunde/Europäische Ethnologie, Musik-
wissenschaft, Musikpädagogik, Klassische Philologie, Klassische
Archäologie, Frühchristliche Archäologie, Lateinische Philologie des
Mittelalters und der Neuzeit, Textilgestaltung und ihre Didaktik
Wahlkreis II
Philosophie, Kunstgeschichte
Wahlkreis III
Alte Geschichte, Historisches Seminar, Ur- und Frühgeschichtliche
Archäologie, Didaktik der Geschichte.

Auf jeden der Wahlkreise entfällt ein Sitz.

(2) Die Gruppe der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter sowie die Gruppe der weiteren Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter bilden je einen Wahlkreis. Im Wahlkreis der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter sind drei Sitze, im Wahlkreis der weiteren Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter ist ein Sitz zu besetzen.“


Artikel II

Übergangsregelung

Die erste gemäß dieser Wahlordnung vorzunehmende Wahl wird im Sommersemester 2006 durchgeführt.


Artikel III

In-Kraft-Treten

Diese Wahlordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in den Amtlichen Bekannt-machungen der Westfälischen Wilhelms-Universität in Kraft.



Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Senats der Westfälischen Wilhelms-Universität vom 08. Februar 2006.

Münster, den 14. Februar 2006Der Rektor



Prof. Dr. Jürgen Schmidt



Die vorstehende Ordnung wird gemäß der Ordnung der Westfälischen Wilhelms-Universität über die Verkündung von Ordnungen, die Veröffentlichung von Beschlüssen sowie die Bekanntmachung von Satzungen vom 08. Februar 1991 (AB Uni 91/1), geändert am 23. Dezember 1998 (AB Uni 99/4), hiermit verkündet.

Münster, den 14. Februar 2006Der Rektor



Prof. Dr. Jürgen Schmidt