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Münster (upm/jn)

Klein, aber fein

50 Jahre Zentralinstitut für Raumplanung an der Universität Münster / Tagung am 5. September

In Zeiten von Flächenknappheit und Klimawandel wirft die Entwicklung von Städten und Regionen eine Vielzahl an Fragen auf: Wo darf sich großflächiger Einzelhandel im Land ansiedeln, wo braucht eine Stadt oder eine Region Grünflächen, um die durch den Klimawandel gestiegenen Temperaturen zu senken? Wer darf planen, wo neue Windkraftanlagen errichtet werden, und wie kann gesetzlich gewährleistet werden, dass alle Menschen in Deutschland die gleichen Bedingungen zum Leben haben? "Das Raumplanungsrecht ist eine sehr spezielle Thematik, mit der sich nur wenige auseinandersetzen, aber es hat erhebliche Auswirkungen auf die Entwicklung des Landes und das alltägliche Leben", sagt Dr. Susan Grotefels, Geschäftsführerin des Zentralinstituts für Raumplanung (ZIR) der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster (WWU). Zu diesen wenigen gehört das ZIR, das am 5. September mit einer Tagung sein 50-jähriges Bestehen feiert.

Die nur zwölf Mann starke Forschungseinrichtung kann eine kaum vergleichbare rechtswissenschaftliche Forschungstradition auf dem Gebiet der Raumplanung vorweisen. Die Gründung des ZIR 1964 ging allerdings auf eine andere Geburtsstunde zurück: In den 60er-Jahren kam es nach dem Krieg zum ersten Bundesbau- und Raumordnungsgesetz. Das Raumplanungsrecht als noch junge Disziplin bedurfte also einer wissenschaftlichen Begleitung. "Welche Auswirkungen diese Gesetze haben würden, war eine wichtige Frage, der das Institut nachgegangen ist", erklärt Susan Grotefels. Gemeinsam beschlossen Vertreter aus Bund und Land, die Gründung des Instituts mit dem damaligen Staatssekretär des Bundesministers für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung, Prof. Dr. Werner Ernst, als ersten Leiter.

Das heutige Institut unter der Leitung von Prof. Dr. Hans Jarass hat sich inzwischen auf eine ausschließliche rechtswissenschaftliche Forschung fokussiert. "Damit ist das Institut einzigartig in Deutschland", sagt Susan Grotefels. Allerdings hat sich am Austausch mit anderen Forschungsdisziplinen nichts geändert, da das Planungsrecht ebenso Umwelt-, soziale sowie volkswirtschaftliche Fragen aufwirft. "Man denke nur an den Bau einer Windkraft-Energieanlage. Um dieses Vorhaben planungssicher zu machen, gilt es rechtlich einige Aspekte zu beachten. Das hat Einflüsse auf Natur und Mensch", sagt Susan Grotefels.

In den folgenden Jahren änderten sich die Themen, zu denen das ZIR forschte, immer angepasst an die Probleme der Zeit. So waren die 90er-Jahre geprägt von der Wiedervereinigung, und Fragen der Angleichung von Ost- und Westrecht standen im Mittelpunkt. Zukünftig, so ist sich Susan Grotefels sicher, wird der Klimawandel die Arbeit des ZIR dominieren.

In den vergangenen 50 Jahren ist dem Institut die Nähe zu Bund und Land geblieben. Nicht nur gehört der ehemalige Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Prof. Dr. Klaus Töpfer, zu den namenhaften Alumni des ZIR, sondern auch Kooperationen mit dem Bundesamt für Naturschutz und dem Umweltbundesamt zieren die Referenzliste des Instituts. Auch aktuell beraten die Wissenschaftler des ZIR das Land NRW bei der Umsetzung des Klimaschutzgesetzes als Sachverständige. "Wir möchten Forschung für die Praxis betreiben, denn Recht wird praktisch angewendet und hat direkte Auswirkung auf unser Leben", sagt Susan Grotefels.

 

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