Controlling

§ 3 Abs. 2 des Studiumsqualitätsgesetzes verpflichtet Hochschulen zur kontinuierlichen Überprüfung der Erreichung von Zielen, für die Qualitätsverbesserungsmittel verwendet wurden.

Die Universität Münster setzt die Forderungen des Gesetzes um, indem sie alle Fachbereiche und sonstige Einrichtungen zu Beginn des Förderungszeitraumes der Qualitätsverbesserungsmittel auffordert, Anträge auf Zuweisung der Mittel einzureichen. Dabei sollen die Schwerpunkte - möglichst unter Einbezug der Studierenden -  auf folgende Bereiche gesetzt werden: Verbesserung der Betreuung durch zusätzliches Lehrpersonal und Tutorien, Verbesserung von Beratung und Studienkoordination, Verstärkung des Praxisbezugs sowie Unterstützung in der Studieneingangsphase.

Darüber hinaus liegt die wesentliche Voraussetzung der geplanten Maßnahmen darin, stets der Zweckbindung "Verbesserung von Lehre und Studienbedingungen" zu entsprechen.

Weitere Instrumente, die zur Qualitätssicherung von Studium und Lehre eingesetzt werden, sind die seit dem WS 2005/2006 eingeführten flächendeckenden studentischen Lehrveranstaltungskritiken, die mit Hilfe eines einheitlichen Softwaresystems und methodisch gesicherten Fragebögen generiert werden. Darüber hinaus werden 1 bis 1,5 Jahre nach Beendigung des Studiums flächendeckende Absolventenbefragungen durchgeführt. Für die Sicherung von Qualität in der Lehre vergibt die Universität Münster außerdem einen mit 30.000€ dotierten Lehrpreis. Um die Bedingungen von Studium und Lehre analysieren zu können, werden die Ergebnisse des CHE-Hochschulrankings eingesetzt. Zudem soll die Verpflichtung der Fachbereiche, regelmäßig über die Verwendung der Qualitätsverbesserungsmittel zu berichten, kurzfristige Planungsänderungen ermöglichen.