Compliance an der Universität Münster

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Das rechtmäßige und an unseren gemeinsamen Werten orientierte Verhalten ist Teil der Universitätskultur.

Für die Aktivitäten in der Forschung, der Lehre, dem Transfer und in den universitären Unterstützungsbereichen gelten eine Vielzahl externer Regeln mit rechtlicher Verbindlichkeit. Dieser äußere Rahmen wird an der Universität Münster durch verschiedene interne Richtlinien ergänzt. Darüber hinaus bekennt sich die Universität dazu, ihre Aktivitäten anhand von Werten wie Diversität, Chancengleichheit und Nachhaltigkeit auszurichten und weiter zu verbessern.

Dieser Normen- und Werterahmen soll nicht nur Fehlverhalten von einzelnen Personen entgegenwirken, sondern auch die positive Entwicklung und Reputation der Universität sowie die Wahrnehmung ihrer gesellschaftlichen Verantwortung unterstützen. Mit der Einhaltung der Regeln und der Selbstverpflichtung zu den geteilten Werten tragen alle Mitglieder und Angehörige zum Ansehen der Universität und einem guten Miteinander bei.

Compliance an der Universität Münster ist mehr als die selbstverständliche Einhaltung gesetzlicher Regeln, sie beinhaltet auch die Berücksichtigung interner Selbstverpflichtungen und Werte.
Prof. Dr. Johannes Wessels, Rektor der Universität Münster

Erklärvideo zum Thema Compliance

In aller Kürze

  • Compliance umfasst externe Vorschriften, interne Regeln und Werte.
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    Was bedeutet Compliance?

    Compliance bezeichnet die Einhaltung von Regeln und Normen. An der Universität Münster verstehen wir darunter die Einhaltung von

    (1.) externen Vorschriften (wie Gesetzen und Verordnungen),

    (2.) internen Regeln und Vereinbarungen (wie bspw. die  Universitätsverfassung, der Hochschulentwicklungsplan, die Struktur- und Entwicklungspläne der Fachbereiche oder Vereinbarungen zum Umgang miteinander) und die Förderung des Handelns nach 

    (3.) vereinbarten ethischen Normen und Werten (wie dem Kodex für Gute wissenschaftliche Praxis oder den Mission Statements Diversität und Nachhaltigkeit), zu denen sich die Universität Münster verpflichtet hat.

    Compliance Management ist die organisatorische und prozessuale Unterstützung zur Einhaltung und Kommunikation dieser Regeln.

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    Was macht das Compliance Office an der Universität Münster?

    Seit Mai 2021 ist das Compliance Office (CO) als Stabsstelle des Rektorats die zentrale Koordinationsstelle für das Compliance Management.

    Die Serviceeinrichtung ist für alle Menschen der Universität eine Anlaufstelle in Regelungsfragen und wird von der Geschäftsführung geleitet. Im CO werden Orientierungshilfen, Kommunikations- und Schulungsangebote (siehe Linkliste) entwickelt, die präventiv zu mehr Compliance und der Stärkung der Compliance Kultur der Universität beitragen. Damit sollen auch Interessenkonflikte und Informationsdefizite abgebaut und die Eigenverantwortung der Mitglieder und Angehörigen gestärkt, deren Handlungssicherheit erhöht und ungewollte Fehler vermieden werden.

    Die Selbstverpflichtung der Mitarbeitenden der Universität zu Compliance wird ernst genommen und alle bekanntgewordenen Regelverstöße werden konsequent in transparenten Verfahren geprüft. Das Compliance Office nimmt zudem Hinweise auf Fehlverhalten und Beschwerden von Beschäftigten (nach §13 AGG) vertraulich entgegen.

    Unter der fachlichen Aufsicht der Rektoratsbeauftragten für Compliance, Prof. Dr. Theresia Theurl, koordiniert das Compliance Office den Auf- und Ausbau der vorhandenen Compliance Strukturen und Elemente zu einem ganzheitlichen Compliance Management System und berät das Rektorat in der Weiterentwicklung der Compliance Strukturen und Prozesse.

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    Die Compliance Organisation - das Säulenmodell

    Das Compliance Office bildet das Dach zur Vernetzung zahlreicher Compliance-Aktivitäten an der Universität Münster, die dem Compliance Konzept folgend auch die Sensibilisierung und Förderung der gemeinsamen Werte und Einhaltung der jeweils relevanten Regeln umfassen. Aktuell wird das Dach von diesen Säulen getragen:

    Darüber hinaus gibt es Compliance-Aufgaben in fast allen Arbeitsbereichen, weshalb das Compliance Office kontinuierlich eng mit dem zentralen Risikomanagement und der internen Revision sowie fallbezogen mit vielen weiteren zentralen Einheiten und den Fachbereichen der Universität zusammenarbeitet.

Imagefilm zum Arbeits- und Umweltschutz

Imagefilm zum Datenschutz an der Universität Münster

Interne Meldestelle

  • Hinweise auf Fehlverhalten

    Die Einhaltung von Recht und Gesetz sowie unseren eigenen Regeln gehört zur Kultur der Universität Münster, für die wir uns einsetzen. Übernehmen auch Sie Verantwortung, wenn sie Kenntnis von Regelverletzungen erhalten und melden Sie diese an Ihre*n Vorgesetzte*n oder die fachlich zuständigen Stellen. Bei wesentlichen Verstößen oder Sorge vor persönlichen Nachteilen können Sie sich alternativ an das Compliance Office als zentrale interne Meldestelle im Sinne des Hinweisgeberschutzgesetzes wenden. Ernsthafte Hinweise können uns helfen, Fehlverhalten und Regelverstößen frühzeitig entgegenzuwirken und Schäden für unsere Universität, unsere Mitarbeiter*innen und unsere Kooperationspartner*innen vorzubeugen.

    Neben Beschäftigten können auch Studierende und externe Partner*innen dem Compliance Office ihre Bedenken oder Hinweise zu Compliance Verstößen persönlich, telefonisch, postalisch, per E-Mail oder über unser digitales Hinweisgebersystem zukommen lassen. Alle Hinweise werden streng vertraulich und im Einklang mit dem Hinweisgeberschutzgesetz behandelt. Bitte beachten Sie hierzu auch die Datenschutzerklärung.

    Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit der Abgabe einer Meldung an die externe Meldestelle des Bundes  beim Bundesamt für Justiz. 

    Interne Meldestelle
    Compliance Office
    Digitales Hinweisgebersystem
    Schlossplatz 2
    48149 Münster
    T: +49 251 - 83 21202
    compliance(a)uni-muenster.de
  • Beschwerdestelle für Beschäftigte gemäß § 13 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

    Das Compliance Office ist zudem Beschwerdestelle für Beschäftigte gemäß § 13 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG), bei der Sie erlebte oder beobachtete Benachteiligungen aus Gründen der Rasse, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität anzeigen können.

    Nähere Informationen finden Beschäftigte im Intranet unter dem nachfolgenden: Link.