Unterstützungsangebote für von Diskriminierung betroffene Beschäftigte

Sie arbeiten an der Universität Münster und haben Diskriminierung im universitären Kontext erlebt oder beobachtet? Die erlebte Diskriminierung belastet Sie, so dass Sie Beratung, Unterstützung oder Hilfe suchen? Die folgenden Beratungsstellen der Universität Münster stehen ihnen für eine Ertsberatung zur Verfügung.

  • Anti-Diskriminierungsberatung der Beratungsstelle für Mitarbeitende und Führungskräfte

    Persönliche Probleme, Süchte, Konflikte unter Kolleg*innen und mit Vorgesetzten sowie sexuelle Belästigung und Gewalt am Arbeitsplatz können jeden betreffen. Auch Formen von Diskriminierung und Benachteiligung aus rassistischen Gründen oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters, der sexuellen Identität oder der sozialen Herkunft können in der Arbeitswelt Universität entstehen.

    Das Unterstützungsangebot der Beratungsstelle für Mitarbeitende und Führungskräfte kann von allen Beschäftigten während der Arbeitszeit in Anspruch genommen werden. Das Beratungsangebot richtet sich auch an die Führungskräfte der Universität, die im Rahmen ihrer Fürsorgepflicht bei Auffälligkeiten von Mitarbeitenden am Arbeitsplatz agieren und reagieren müssen.

    Krisen können auch als Chancen gesehen werden, die neue Perspektiven und Veränderungen im Arbeitskontext ermöglichen. Auf diesem Weg möchten wir Sie unterstützen, beraten und begleiten.

  • Personalrat MTV der Universität Münster

    Der Personalrat MTV der Universität vertritt die Interessen aller Mitarbeitenden in Technik und Verwaltung der Universität. Zu den Aufgaben des Personalrats gehören u.a. auf die Gleichstellung von Männern und Frauen hinzuwirken und an der Entwicklung einer interkulturellen Öffnung der Verwaltung mitzuwirken und das gegenseitige Verständnis untereinander zu fördern. Er berät und unterstützt Beschäftigte bei Konflikten, Problemen und Beschwerden und vermittelt an weitere kompetente Ansprechpartner:innen.

  • Wissenschaftlicher Personalrat der Universität Münster

    Der Personalrat der wissenschaftlichen Beschäftigten der Universität vertritt die Interessen aller wissenschaftlich Beschäftigten an der Uni Münster. Zu den Aufgaben des wissPR gehören neben Mitbestimmung und Mitwirkung, die Überwachung der Einhaltung von Gesetzen, Tarifverträgen und Dienstvereinbarungen im Sinne der Beschäftigten. Der Personalrat der wissenschaftlichen Beschäftigten nimmt sich der Beschwerden, Probleme und Fragen von Beschäftigten an. Er berät und vermittelt an weitere kompetente Ansprechpartner:innen

  • Büro für Gleichstellung

    Das Büro für Gleichstellung ist für die Gleichstellung von Frauen und Männern an der Universität Münster auf struktureller und personeller Ebene zuständig. Die zentrale Gleichstellungsbeauftragte und ihre Stellvertreterinnen aus den Bereichen Mitarbeiterinnen in Technik und Verwaltung und Studentinnen sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Sie hilft beim Schutz vor Diskriminierung und sexueller Belästigung und berät und unterstützt im Einzelfall Beschäftigte zu Fragen der Vereinbarkeit von Beruf und zur Beseitigung von Benachteiligung.

  • Schwerbehindertenvertretung

    Die Schwerbehindertenvertretung vertritt die Interessen der Beschäftigten mit Schwerbehinderung und ihnen gleichgestellter Beschäftigten aller Statusgruppen der Universität Münster. Sie steht ihnen sowohl beratend als auch unterstützend zur Seite. Manchmal sichtbar, oft unsichtbar liegen ganz unterschiedliche Gesundheitsstörungen zugrunde. Entsprechend unterschiedlich sind auch die Probleme, die sich für die einzelne Person in ihrem beruflichen Alltag aus der jeweiligen Beeinträchtigung ergeben können. Die Schwerbehindertenvertretung möchte Sie in Ihrem Arbeitsalltag durch Informationen und Hilfestellungen in allen Fragen rund um das Thema (Schwer-)Behinderung und Beruf unterstützen. Aufgrund ihres Integrationsauftrags ist die Schwerbehindertenvertretung zugleich Ansprechpartnerin für schwerbehinderte und gleichgestellte Stellenbewerber/-innen. Sie ist zur Verschwiegenheit verpflichtet.